Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneid

Schneid

, m.

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fachgerechtes Zuschneiden als Teil der Meisterprüfung in der Schneiderzunft 
  • der jungste ambtsmeister, so am letsten seinen schneidt gethaen und die meisterschaft erlangt, soll deswegen alle gebotter thuen
    1564 RatingenWQ. 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):