Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidergilde
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, f.
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wie Schneiderzunft
- nedersschen moten wol neygen deken, laken wencken, hemede, schork und kragen und breken dar nicht anne an de schnadergildeum 1468 MoringenStR. 302Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- recepta gildegelt 1 1/2 guld. E.H.s man von der schnidergilde1513 KasselStRechn. 137
- [der jährliche Lehnzins] der tuchmachergulde, schneidergulde und fischkäufer samt der schuster und katharinenbrüderschaft [ist in den gemeinen Kasten zu geben]1545 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 229Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sollen auch alle zuͤnfte aus ihren laden eine gewisse anzahl lederne eymer fordersamst anschaffen ... als bey eymer: ... der schneider-guͤlde in B. 201707 CCMarch. V 1 Sp. 200Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- weil aber die juden ... mit verkaufung neuer kleider an einheimische der schneidergilde großen abbruch in der nahrung zufuͤgen, so soll ... ihnen [dies] nicht verstattet seyn1785 BrschwWolfenbPromt. IV 126