Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnellreitel
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(schnellrätig)
Schnellreitel
, m.
ein Jagdgerät
- [dass] nicht schnure, schnellreithell, sennssen noch einige andere geuerliche vbung zu niederwerffung des wildes gebraucht werden1498 Landau,GJagdHessen 91
- [wer] wildpret ... mit buͤchsen ... fallen, schlauffen, schnellraiteln ... erleget, ... soll ... den schaden ersetzen1588/1718 Reyscher,Ges. VI 299Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)