Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnellreitel

Schnellreitel

, m.

ein Jagdgerät
  • [dass] nicht schnure, schnellreithell, sennssen noch einige andere geuerliche vbung zu niederwerffung des wildes gebraucht werden
    1498 Landau,GJagdHessen 91
  • [wer] wildpret ... mit buͤchsen ... fallen, schlauffen, schnellraiteln ... erleget, ... soll ... den schaden ersetzen
    1588/1718 Reyscher,Ges. VI 299
unter Ausschluss der Schreibform(en):