Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnittarznei
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Schnicke
(Schnickenmeister)
Schniegelei
schniffen
Schniffer
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Schnitt
Schnittarznei
, f.
Beruf, Tätigkeit eines Schneidarztes
- von zulassung der schnitt- vnd augenaͤrtzt: was fuͤr ... vnleidenlicher mißbrauch mit der schnitt- vnd augenartzney ... fuͤrgehe ... das geben die erfahrungen vnd offne exempel zuerkennenBairLR. 1616 S. 587Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann [ein schnittartzt] ... sich fuͤr einen meister ausgiebt, der soll sich der schnitt- und augen-, so ander arzney niemals anmassen, er habe dann zu M. sich ordentlich examinieren und approbiren lassen1774 Wagner,Civilbeamte II 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)