Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnittarznei

Schnittarznei

, f.

Beruf, Tätigkeit eines Schneidarztes 
  • von zulassung der schnitt- vnd augenaͤrtzt: was fuͤr ... vnleidenlicher mißbrauch mit der schnitt- vnd augenartzney ... fuͤrgehe ... das geben die erfahrungen vnd offne exempel zuerkennen
    BairLR. 1616 S. 587
  • wann [ein schnittartzt] ... sich fuͤr einen meister ausgiebt, der soll sich der schnitt- und augen-, so ander arzney niemals anmassen, er habe dann zu M. sich ordentlich examinieren und approbiren lassen
    1774 Wagner,Civilbeamte II 108