Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnittmeister

Schnittmeister

, m.

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Schuhmachermeister, der in seiner Zunft als Ausbilder und Prüfer im Meisterschnitt fungiert
  • sol keiner zu meister aufgenomen werden, er hab sy dann vormals vor den gesworen schnittmeistern bewert
    1464 BayreuthStB.2 34
unter Ausschluss der Schreibform(en):