Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnurgriff

Schnurgriff

, m.

förmliche Hinderung einer Grubenvermessung, etwa durch einen Grubennachbarn; bewirkt uU. einen Aufschub
  • vom schnurgriff: wann einer einem anderen sein vermessen gehindert und in die schnur gegriffen
    1520 MittDBöhm. 29 (1891) 220