Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schockzahl

Schockzahl

, f.


I (Anzahl an) Schocken (I) 
  • daß die landleute den kohl ... entweder in zehntfreiem acker bestellen oder davon den zehnten theil an reigen, scheffel, haufen, mandel- oder schockzahl ... dem zehntherrn abstatten
    1701 HalberstProvR. 113
  • wo die bauern überhaupt eine gewisse anzahl wispel oder schocke einzubringen verbunden sind, kann es der herrschaft gleichgültig seyn, wie viel der bauer jedes mahl nach dem verhältnisse seines gespannes aufladen kann und will. ihr ist es genug, wenn er die ihm obliegende wispel- und schock-zahl zu der angesetzten zeit richtig und ununterbrochen einfährt
    1789 Krünitz,Enzykl. 45 S. 216
II Menge von 60 Stück?
  • [nach martini] giebt jede parthey für die winterfischerey ein schockzahl fische
    1696 WollinTucker. 184
unter Ausschluss der Schreibform(en):