Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenbürgermeister

von zwei oder mehr Bürgermeistern (I) einer Stadt derjenige, der aus dem Kreis der Schöffen hervorgeht; häufig ist er zugleich Schöffenmeister; als Vertreter der Patrizier hat er protokollarisch neben einem Amtsbürgermeister (II), Bürgerbürgermeister, Gemeindsbürgermeister (I), jüngeren Bürgermeister oder Ratsbürgermeister (II) zumeist den ersten Rang