Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffengericht

mit Schöffen als Urteilern besetztes Gericht unter dem Vorsitz eines Richters (II) 
I als ländliches oder städtisches Gericht erster Instanz; auch die Gerichtssitzung
II als Gericht höherer Instanz, Berufungs-, Revisionsgericht