Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffensache
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Schöffenratstag
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(Schöffenrechtigkeit)
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Schöffenregister
Schöffenreister
Schöffenrüge
Schöffensache
, f.
1Sache (I), die vor einem Schöffengericht verhandelt wird bzw. für die ein Schöffengericht zuständig ist
bdv.:
Schöffenhandel
- solle in scheffen-sachen jedesmahls vor erst die guͤte versuchet ... werden1592 (ed. 1740) MünsterPolO. 27Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [Schöffeneid:] bei den schöppensachen ... will ich recht thun, und nach meinem besten wissen und vermögen meine meinung eröffnen, dem reichen als dem armen1645 Stölzel,GelRspr. I 329