Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenweib

Schöffenweib

, n.

Ehefrau eines Schöffen 
  • [ein neu erwählter Schöffe schuldet] den gerichten vor ihr gerechtigkeit den kießwein, darnach die supp, demnach ein gewohnlich scheffenessen, welches weret drei tag, und gehören zu solchem essen auch scheffenweiber 
    oJ. LuxembW.(Majerus) I 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):