Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönfrauenlehen

Schönfrauenlehen

, n.

späte Bez. für ein Lehen in Randersacker, dessen Bedeutung umstritten ist, möglicherweise aber dazu verpflichtete, dem Lehnsherrn jährlich einmal eine schöne (II) Frau zur Verfügung zu stellen
Sachhinweis: ArchUFrk. 37 (1895) 159ff
  • betrachtung uͤber das in den wirzburgischen afterlehenbriefen vorkommende schoͤn-frauen-lehen 
    1794 Schneidt,Thes. I 4780