Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönfrauenlehen
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Schönfrauenlehen
, n.
späte Bez. für ein Lehen in Randersacker, dessen Bedeutung umstritten ist, möglicherweise aber dazu verpflichtete, dem Lehnsherrn jährlich einmal eine schöne (II) Frau zur Verfügung zu stellen
Sachhinweis: ArchUFrk. 37 (1895) 159ff
- betrachtung uͤber das in den wirzburgischen afterlehenbriefen vorkommende schoͤn-frauen-lehen1794 Schneidt,Thes. I 4780
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