Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöpfung
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2Schopf
Schöpfbrunnen
Schöpfe
2schöpfen
Schöpfende
1(Schöpfer)
2Schöpfer
Schöpfimmi
Schöpfrecht
Schöpf'simmer
Schöpfung
, f.
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von Urteilen, Gesetzen uä.: Findung, Fällung; Gewinnung, Ableitung
vgl.
2schöpfen (II)
- besichtigung der acta oder gerichtßhandlung, so zu schöpfung der urtheil nottürft sein, [sollen] allezeit zum wenigsten zweien beysitzern von dem cammerrichter befolhen werden1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 9
- schopfung der urtl1599 NÖLREntw. I 4 § 1
- [Übschr.:] von zulassung eines aduocaten vnd schoͤpffung der endvrthelBairLR. 1616 S. 819Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- da bei schöpfung eines urtls oder abschiedts ein offenbarer irrtumb des rechtens wäre begangen worden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 56 § 11
- welchermassen sich [beampte] ... sowoln gegen dem schuldner als gläubigern mit schöpfung der abschiedlichen erkänntnissen in schuldsachen und derselben exekutionibus zuverhalten haben1635 Bayern/Oberndorff,Moratorium 67
- nach beschehener bekantnuß muß man fuͤrderlich zu schoͤpffung deß urtheils schreitten: das geschiht nun in den staͤdten, maͤrckten, durch unsere staͤdt und land-gerichterNÖLGO. 1656(CAustr.) I 41Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dem ... stadtgericht soll man bedeuten, in faͤllen, da beederley personen mit ... verschwoͤrungen (einander zu heyrathen) sich verbinden, hernach aber wieder getrennet werden wollen, bey schoͤpf- und publicirung der urthel die oberherrliche strafe vorzubehalten1697 Lahner,Samml. 83Faksimile - in Google Books
- schoͤpff- und einfuͤhrung heylsamer gesaͤtze, ordnungen, und statuten1704 CAustr. I Widmung