Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöpfung

Schöpfung

, f.

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von Urteilen, Gesetzen uä.: Findung, Fällung; Gewinnung, Ableitung
  • besichtigung der acta oder gerichtßhandlung, so zu schöpfung der urtheil nottürft sein, [sollen] allezeit zum wenigsten zweien beysitzern von dem cammerrichter befolhen werden
    1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 9
  • schopfung der urtl
    1599 NÖLREntw. I 4 § 1
  • [Übschr.:] von zulassung eines aduocaten vnd schoͤpffung der endvrthel
    BairLR. 1616 S. 819
  • da bei schöpfung eines urtls oder abschiedts ein offenbarer irrtumb des rechtens wäre begangen worden
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 56 § 11
  • welchermassen sich [beampte] ... sowoln gegen dem schuldner als gläubigern mit schöpfung der abschiedlichen erkänntnissen in schuldsachen und derselben exekutionibus zuverhalten haben
    1635 Bayern/Oberndorff,Moratorium 67
  • nach beschehener bekantnuß muß man fuͤrderlich zu schoͤpffung deß urtheils schreitten: das geschiht nun in den staͤdten, maͤrckten, durch unsere staͤdt und land-gerichter
    NÖLGO. 1656(CAustr.) I 41
  • dem ... stadtgericht soll man bedeuten, in faͤllen, da beederley personen mit ... verschwoͤrungen (einander zu heyrathen) sich verbinden, hernach aber wieder getrennet werden wollen, bey schoͤpf- und publicirung der urthel die oberherrliche strafe vorzubehalten
    1697 Lahner,Samml. 83
  • schoͤpff- und einfuͤhrung heylsamer gesaͤtze, ordnungen, und statuten
    1704 CAustr. I Widmung
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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