Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scholarchat

Scholarchat

, n.

Amt und Tätigkeit eines Scholarchen; Behörde, Kollegium zur Schulaufsicht
  • das ehemalige scholarchat oder iezo an dessen stelle gekommene geistliche gericht
    1731 AnmFrankfRef. I 721
  • bey dieser ... schulversammlung, welcher gesamte praeceptores beywohnten, [könte] ... bekannt gemacht werden, wann etwaß von dem löbl. scholarchat und schulconvent ... zu erinnern wäre
    1752 MGPaed. 27 S. 267
  • [Marg.: scholarchat] anno 1624 [seyen] die ober-scholarchen catholisch gewesen ..., wobey es dann auch von rechtswegen zu verbleiben haͤtte
    1758 Stetten,AugsbG. II 1105
  • das scholarchat: dessen [scholarch] amt und würde, zuweilen auch dessen wohnung
    1798 Adelung2 III 1618
unter Ausschluss der Schreibform(en):