Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schorfig

schorfig

, adj.

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an Schorf erkrankt
  • schorvige edder pockige schape let de, deme se hören, mit eigener hode hoeden und wiken den anderen up der meinheit und burbrake, up dem eigenen wiken de frembden
    vor 1531 RügenLR. Kap. 78 § 8
  • wenn jemand ein ... schorfiges pferd da hat, und es kund wird, der soll es allsofort selber abschaffen. welche dieses den nicht abschaffet, soll 1 tonne bier strafe geben
    1718 SchleswDorfO. 589
  • wer schorffige pferde hält, soll selbige auf erinnern sogleich wegnehmen, wiedrigenfals solche sofort in gruben gestoßen werden
    1754 SchleswDorfO. 524
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