Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßausreiter

Schoßausreiter

, m.

berittener Gehilfe eines Steuereinnehmers
  • die land-reitere wie auch die craͤyß- und schoß-außreitere [sollen] ... acht geben ..., daß ... schaͤfer [die diese ordnung uͤberschreiten] nicht gehalten oder geduldet werden
    1683 CCMarch. V 3 Sp. 160