Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßbereiter

Schoßbereiter

, m.

wie Schoßausreiter 
  • [von der Buße soll] die helfte nach abzug des land-, craͤyß- und schoß-bereiters vierdten theils dem fisco ... verfallen seyn
    1683 CCMarch. V 3 Sp. 160