Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schoßmeister
Artikel davor:
(Schoßknecht)
Schoßkonvent
Schoßlade
Schoßlieferung
Schoßlos
schoßlos
Schoßmal
Schoßmann
Schoßmaß
1Schoßmeister
2Schoßmeister
, m.
städt. Aufseher über Waffen und Verteidigungsanlagen, zT. auch Befehlshaber, häufig als Ratsamt
vgl.
2Schoßkammer
zu
Schoß-5
- hat der rat zu schoßmeistern gesetzt O.G. vnd H.L., burgermeister in gestalt, das sie das geschoß uff allen thuͤrn besehen sollen vnd wo gebruch ... am geschoß, das sollen sie wandeln1476 ArchUFrk. 3, 1 (1835) 160
- die schoßmeister und schießgesellen sollen auch des verbunden sein, ob ein geschrey ... wurde oder aber das man zu sturm leut ... so sollen sie sich auff oder für das rathauß fügen1491 ArchUFrk. 35 (1892) 129
- schossmeister sind zwey ampte, sol iglicher iiij gl. davon habnn, doch das sie alle virteyl jars umbgeenn unnd vleyssig achtung uffs geschoss unnd letze habenn1517 E. Tönnies, Tilmann Riemenschneider (Straßburg 1900) 29