Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßtermin

Schoßtermin

, m.

wie Schoßzeit 
  • was sie an solchen retardaten auf den termin nicht einbracht, dasselbe den schoß-termin hernach ohne weitern verzug erlegen und richtig machen
    1571 CCMarch. IV 3 Sp. 6