Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schotteln

schotteln

, v.

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geschüttelt werden, zittern; ua. als Anzeichen von Schuld
vgl. schaudern
  • den schuldigen schottelt das maͤntlein
    1568 Zwengel 38r
  • soll man nicht gestatten, daß sie [gehunfähige kranke Person, Bettler] ... durch immerwaͤhrendes schotteln [auf der Bettelfuhre] zu tod gemartert werde
    1788 KurpfSamml. IV Reg. sv. bettelfuhr
unter Ausschluss der Schreibform(en):