Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schotter

Schotter

, m.

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bair. auch Schoder 
Menge kleiner Steine, Geröll
  • daß ... bei entstehender überschwemmung oder langem regen das koth [auf dem Wege] ... weggeführet und dafür steine und schoder eingeraumet werden
    1791 NÖsterr./ÖW. VIII 550
  • daß ... im voraus ausgemittelt, festgesetzt und den gemeinden allgemein bekannt gemacht werden solle, was die zufuhr einer truhe schotter, oder einer klafter steine in den bestimmten terminen kostet
    1810 KropatschekForts. II 318
unter Ausschluss der Schreibform(en):