Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schraubstiefel

Schraubstiefel

, m.

ein Folterinstrument, mit dem die Unterschenkel gequetscht werden, Beinschraube 
  • die gradus torturæ ... seynd ... 3. wo das verbrechen schwer und entweder die daum-stoͤcke oder die folterung ... nicht gebrauchet werden kan, die schraub-stiffeln 
    1707 SudetenHGO. Art. 16 § 8
  • so sollen jedoch solche schraubstiefeln nicht als ein besonderer grad, sondern nur an platz eines anderen marterinstruments ... nach befund des richters gebrauchet werden
    1769 CCTher. 38 § 18
  • der scharffrichter, welcher ... den schraubenschluͤssel umdrehet und dadurch die beyden theile der schraubstiefeln aneinander ziehet
    1769 CCTher. Beil. p. 30 [mit Abb.]
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