Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schreckbar

schreckbar

, adj.

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warnend, ab-, auch erschreckend
  • daß ... die majestät des röm. reichs dadurch wieder zu kräften kommen auch andern potentaten schreckbar werden solte
    1668 Fugger,Ehrensp. 1362
  • [soll] ein falit in die gfangenschaft gelegt und ... anderen zu einem schreckbaren exempel abgestraft werden
    1755 Appenzell/SchweizId. IX 1609
  • todtschlag, raub, dieberey ... sollen ... mit galgen und rad nebst gluͤhenden zangenzwicken, auch anderen zum schroͤckbaren exempel dienenden tormenten, bestraffet werden
    1764 König,SelJPubl. 48 S. 120
  • daß sie zu abwendung dieses schreckbaren uebels [pestseuche] nicht nur die unendliche barmherzigkeit gottes ... anflehen ... sondern auch alle dießfalls ergangene verordnungen ... erfuͤllen
    1766 CAustr. VI 830
  • um sonderlich dem gemeinen volke diese veranstaltung [des zucht- und arbeitshauses] desto schreckbarer zur unterlassung des muͤßigen herumlaufens zu machen
    1768 CAustr. VI 1071