Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibende

Schreibende

, m.

Person, die ein Schriftstück aufsetzt, verfasst; hier: Kanzlist 
  • ein offenbarer canzley-fehler kan dem andern theil kein recht ... beylegen, da die intention ab seiten des schreibenden, mithin bona fides und justus titulus fehlt
    1755 Moser,KlSchr. V 318
  • in canzley-schreiben wird der voͤllige name und titel des schreibenden ... nach dem schlusse des schreibens ... und zwar durch canzley-hand hingesetzt
    1765 Pütter,JurPraxis I 50
  • von canzleyschreiben sind rescripte ... nur als eine besondere gattung anzusehen, indem man darunter nur schreiben an solche personen, denen der schreibende zu befehlen hat, verstehet
    1767 Pütter,JurPraxis II 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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