Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiberei
Artikel davor:
(Schreibelzeit)
schreiben
Schreiben
Schreibende
Schreiber
Schreiberamt
(Schreiberbier)
(Schreiberbude)
Schreiberdienst
(Schreiberdiensteid)
Schreiberei
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Schreibarbeit, Schreiben (II); insb. als Beruf, Aufgabe, Zuständigkeitsbereich eines Schreibers (I) oder eines anderen Amtsträgers; auch die Tätigkeit als Schreiber (I)
bdv.:
Schreibereigeschäft
- der landschreiber ... soll gelert ... sein, dardurch er ... ratschleg und urtl ... und ander notturften, zu dem rechten und gewondlicher landleufiger schreiberei gehörent, statlichen auszuwarten wisse1528 ZeigerLRb. 46Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- doctor J.M. sollen alle rechtliche hendell, erstlich die appellation vnd andere in recht schwebende sachen neben der schreiberey ... bevolhen seinvor 1563 CCNass. I 1 Sp. 257Faksimile - in Google Books
- [nachfrag bei der Visitation,] ob ein kirchendiener sich der arzney, schreiberey, notariatampts oder anderer practick oder sonst weltlicher empter ... gebraucheWolfenbüttelKO.(1569) 197Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- zu dem sollen auch die procuratores ... vnder den rechten nit alle tisch zu jrem schreiben in der stuben ... einnemen, sonder jr schreiberey dahaimbt verrichtenSteirLRRef. 1574 Art. 62Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Übschr.:] tax vmb schreyberey in gerichtlichen handlungen oder vnzuchtenSteirPGO. 1574 III 13Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es soll ... alle schreiberei under unßer oberigkeit allein dem schultheisen ... zue schreiben zugelassen sein1596 AdelsheimStR. 657Faksimile (ca. 60 KB)
- vnnuzes geschwaz ... der cannzlisten ... soll gennzlichen abgestelt ... werden, sonnder ain yeder [soll] ... die schreiberej still ... verrichten1608 QBehGBayr. 380
- underthonen, so ... das fünffzechent ... jahr ires alters erraicht und sich zu dem studiern oder schreiberei nit gebrauchen lassen, noch einig handtwerckh lernen ... [sollen] andern landtsessen ... zu ehrlichen diensten [bereitstehen]1616 OÖLTfl.(Strätz) III 6 § 9
- zu des stab-draͤgers [dienste soll nur] eine in der schreiberey geuͤbte person ... angenommen werden1624 Staphorst,HambKG. I 2 S. 432Faksimile - in Google Books
- [der Schullehrer übernimmt] die vorfallenden schreybereien, die zehendzettel, die verzeichnisbriefe und bittschriften aufzusetzen1643 ZMährSchles. 12 (1908) 376
- ainen tauglichen geschwornen marktschreiber ..., welcher neben seiner schreiberei auch die ... jugent mit lössen, schreiben und raiten ... unterweissen ... solle17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 198Faksimile (ca. 53 KB)
- knaben, so nur zur schreiberei zu gebrauchen, sollen nicht eher, sie sind denn in primam classem fortgesetzet worden, aus dem gymnasio bleiben1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß keiner zum ambt- statt- oder gericht-schreiber angenommen ... werde, er seye dann unser ... evangelischen religion, ... [er] soll ... von ehelichen ... elteren geboren ... seyn, ... zum dritten wollen wir, daß [er] ... in der schreiberey geübt seye1715 BadLO. 62Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- auf der accise stube [müssen die Amtsdiener] ... accise-zettel in vorrath schneiden, staͤmpel und schwaͤrtze, und was sonst zur schreiberey gehoͤrig, in gute ordnung ... stellen1733 CCMarch. IV 3 Sp. 412Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wo es ... an ... im rechnungswesen ... geübten subjekten zu kirchenvorstehern ermangelt, da kann der pfarrer ... dieses geschäft mit ... übernehmen, und die schreibereyen, nebst dem rechnungswesen ... besorgen1794 PreußALR. II 11 § 627
II
Amt, Posten eines Schreibers (I)
- weret ok, ... dat he to dem rade sweren scholde ... likewol mochte he de schriverye dar to beholden umme dat lon unde in der wyse alse vorgheschreven ist1410 BrschwChr. I 252
- nachdem ... etliche personen ... schreibereyen angenommen und verwaltet, die weder schreiben noch lesen koͤnnen ... sollen ... unsere berg-amtleuthe solches, so viel immer moͤglich, abwehren1698 Span,Bergsp. 96Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
III
Verwaltung, Amtssitz eines Schreibers (I), Kanzlei (A); auch das Gebäude; zT. zugleich Archiv sowie Versammlungsstätte für Rat und Gericht; auch: Schreiberstube
- [J.] makede ... enen vplop iegen den rat vor der scriuerieum 1427 JbMeckl. 55 (1890) 96
- dem sittende rade, do se des vridaghes enavent up der scriverie seten, 5 qr.1431 HildeshUB. VI 512
- wann das inrijden geschicht, so sin tegelich in die schrieberij geordent bij die burgermeistere, alle sache die anfallen zu ratslagen1442 Janssen,RKorr. II 1 S. 34Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- na inneholde der ... breue vnde der vtscriffte, de men vindet hir vp de scriuerie1445 LübUB. VIII 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- is dat ordel rechtswijse uppe der scriverie gesproken unde ... togelaten, so hebben wij dat approberet ... craft desses unses breves1479 LübRatsurt. I 145
- dat eyn schryuer, syttende bynnen rades an der klenen scryuerye by den borgemeisteren vp dem husze, scryuede alle klachte vnde angebrachte sakevor 1529 LangenbeckGl.(Eichler) B 5 Cod. B
- daß ... auf unserer schreiberey ein ... ehe-buch gehalten werden soll, darein der geringen leute ehe-beredung kuͤrzlich verzeichnet werde1577/83 LünebRef. 706Faksimile - in Google Books
- der copijste ... sol sich allewege in seiner stuben auff der schreiberey vor mittage von acht ... bis vmb funff vhr finden lassen, vnd wo er hirwider handlen [würde] ... gestraffet werdenRostockGO. 1586 I 5 § 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 14000 rthl., welche vom portorio nach der schreiberei gebracht sein sollen, ... sind ... einzig ... zu des rathsstuhls disposition gewidmet1682 RevalStR. II 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Tätigkeit eines Notars
- verbott der casualischen angedingten koͤuffen ... und entsatzung der schrybery, fals einer der glychen angedingte koͤuff schryben und verfertigen wurde1613 BernStR. VII 1 S. 296Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"