Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibereikosten

Schreibereikosten

, pl.

wie Schreibgebühr (I) 
  • schreibereicosten: ainem gerichtschreiber umb willen ausschreibung der briefereien soll schreibgelt geben und bezalt werden
    1690 Tirol/ÖW. XVII 324
unter Ausschluss der Schreibform(en):