Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibgeld

III Gebühr, die im Handwerk für das Ausstellen von Dokumenten oder die Eintragung in Verzeichnisse, etwa das Meisterbuch (II), zu entrichten ist; in Bergen: für das Ausstellen einer schriftlichen Bestätigung der Teilnahme an Zunftspielen
IV in Haarlem: eine Abgabe auf Getreide
V Zusatzvergütung eines Schiffers (I), die dieser neben der Schifffracht (I) erhält, ua. für die Aufsicht über die Ladung und deren erfolgreiche Ablieferung