Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibkalender

Schreibkalender

, m.

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für schriftliche Notizen geeignetes Verzeichnis der Tage eines Jahres
  • [taxordnung:] ein klein schreibkalender 1 alb.
    1645 HessSamml. II 100
  • was ich, der pfarrer, wie in der handrechnung und meinem schreibcalender specifico zu finden, vorgeliehen, ist mir wieder worden
    1666 Kramer,VolkslAnsbach 171