Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibkind

Schreibkind

, n.

wie Schreibschüler 
vgl. Schulkind
  • [wann der lehrmeister fehler] am rande bezeichnet, und das schreibkind solche ... selbst nachsuchen läst [lernt es besser]
    1698 Nürnberg/SchulO.(Vormbaum) II 758
  • damit kein kind in der correctur [seiner arbeit] übergangen werde, so hält sich der schulmeister ein verzeichniß von den schreibe-kindern 
    1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 548