Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibkind
Artikel davor:
Schreiberzeichen
(Schreibeschiffer)
Schreibgebühr
Schreibgeld
(Schreibgezeug)
Schreibhandschuh
Schreibhaus
Schreibholz
Schreibkalender
Schreibkammer
Schreibkind
, n.
wie Schreibschüler
vgl.
Schulkind
- [wann der lehrmeister fehler] am rande bezeichnet, und das schreibkind solche ... selbst nachsuchen läst [lernt es besser]1698 Nürnberg/SchulO.(Vormbaum) II 758Faksimile - in Google Books
- damit kein kind in der correctur [seiner arbeit] übergangen werde, so hält sich der schulmeister ein verzeichniß von den schreibe-kindern1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 548Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)