Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibkunst
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(Schreibgezeug)
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Schreibkreuzer
Schreibkunst
, f.
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I
Befähigung zu schreiben (I), auch zur Schönschreiberei
- daß die jenigen, so ... weder schreiben noch lesen künnen, seien entschuldiget [vormuͤndtschafft] zunemen, wiewol der schrifft oder schreibkunst vnerfarne doch auch wol zu verwaltung der geschaͤfft tuͤglich ... sein künnenGobler,Inst. 1552 Bl. 28rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Buchtitel: J.v.d. Velde] spieghel der schrijfkonste [Rotterdam 1605]
- [von den Schulfächern:] endlich von der schreibekunst ist auch ein wenig zu melden. die music und rechenkunst möchten auch mit hieher gezogen werden1619 Weimar/SchulO.(Vormbaum) II 237Faksimile - in Google Books
- jeder aufgedingter lehrjung [soll, um] die schreib- und rechenkunst voͤllig zu lernen, sich auf 6 jahrlang zu dienen versprechen1665 Nürnberg/SchulO.(Vormbaum) II 635Faksimile - in Google Books
II
wie Schreiberkunst
- welcher den gradum eines geschwornen und ordenlich creierten notarii begeren wirt ..., daß er bereits drü jahr lang in einer schreybstuben sich gebrauchen laßen, der schreibkunst obgelegen und in derselben die ervorderliche wüßenschafft erreicht habe1661 BernStR. VII 1 S. 548Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Schriftkunde, Schriftanalyse
- bey [vergleichung der handschriften zur Beweisaufnahme] ... liegt eine reflexion, ein schluß aus aehnlichkeit der handschriften zum grunde, wozu besondere kenntnisse der schreibkunst erfordert werden1801 Gönner,GemProz. II 482Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte