Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiblohn
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Schreiblohn
, m., n.
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I
Entgelt für Schreibarbeiten, das Aufsetzen von Schriftstücken; auch als jährliche Entlohnung
- wo dem voite sin urkunde wirdit unde gevellet zu rechte, da wirdit im [Schreiber] sin schribelon zu rechteum 1300 FreibergStR. 35
- heisschet eyner funffczig gulden, und wulde die sache uch an hoffgerichte geyn den drien von R. erbeiden und zu ende uzwarten, doch daz ir darczu alle schribelone und bodenlone uzrichtet1415 Janssen,RKorr. I 276
- dat gie vns sulk ... utsettinge des [gotländischen] waterrechts willet doen schriuen vnd mit eynem ... baden senden ... vnd willen ok gerne de arbeith des schriuelons ... uthrichten1447 Danzig(Hirsch) 79Faksimile (ca. 160 KB)
- wanneer men te blake sall gaen, dan onsen raedt ende onsen schrijver vanden asijsebrieven te geven scrijveloon ende hoir quarten na den alden rechten1447 TielRbr. 22
- [statschreiber ayde:] weder ... gab noch schanck darumb nemen ..., sonnder mich darumb des gebürlichen schreiblon ... benuͤgen lassenLayensp. 1509 A 5vFaksimile - in DRQEdit
- gerichtschreibers eyde: ich ... gelob ..., daß ich ... des schreiblons halb, mich nach rechtlicher erkantnuß vnd messigung lassen benügenMainzUGO. 1534 Bl. 3vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- des stadtschreiber aydt: ich ... gelobe ... weder geschenke noch gabe ... [zu] nehmen, in keinerley weise noch wege, besundern mich darin des geburlichen schreibe lohns ... beneben meiner besoldung begnugen [zu] lassenum 1550 Jahn,KanzleiZerbst 46
- einem wiesen meister jhars vor seine belonung 1 fl. schreiblohn1555 RheingauLändlRQ. 131
- was ... nachteils, durch ... weitschweiffige ... schriefften, so bey gerichte einkommen, derer sich ... die procuratores ... zu jrem eignen nutz, vorsetzlich vleissigen, ... den parteien jres grossen vnkostens vnd schreiblohns ... halben verursachet wird; solchs ist offenbar, vnd wird ... von vielen beklagetPreußHofGO. 1578 Tit. 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wenn jemand sein kind taufen will lassen, gebühret es sich, daß vom schulmeister die gevatterbriefe geschrieben werden ... bittet er aber die gevatter selbst mündlich, so bespart er das schreibe lohn1671 Beck,DanzigerNehrung 246
- von jedem urtheill ... schrifftlich ohne sieglung drey batzen ..., den gewöhnlichen schreiblohn apparte1737 PfälzW. II 573
- wenn vögte ihre rechnungen in der waisenschreiberey ausfertigen laßen, so mag dieselbe für ... die beiden doppel expedition von jeder seite der beiden dopplen fordern: 3 bz 3 xr; wobey die waisenschreiberey verpflichtet ist, die rechnungen der gemeind waisenvögten des stattgerichts für diesen schreiblohn zu verfertigen, ohne daß denselben weder für richter, schreiber, noch weibel einiges emolument für die paßation gefordert werden soll1793 BernStR. VII 1 S. 173Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Aufschlag auf regelmäßig zu leistende Abgaben, zur Deckung der Kosten für deren Einziehung
- et quadraginta quinque grossos precariae cum duodecim hellensibus vulgariter dicitur schriblon praedictae summae inclusis1415 HMeißenUB. II 418Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)