Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreibmeister
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, m.
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I
Schreiblehrer
- van den dudeschen schrift scholen: ... de vorwesere, de de scholen buwen, scholen den schriffmester annemen und vorloven1529 Hamburg/Sehling,EvKO. V 500Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so haben wir unserem bei der ... schule bestalten schreibmeister L. ... aufgetragen, daß er ... unserer hofbedienten kinder ... zu schreiben unentgeltlich ... unterweisen soll1658 ProtBrandenbGehR. V 432
- soll ein jeder ... schreib- oder schulmeister wenigstens monathlich bey dem pastore ... eine specification von denen ... ausbleibenden kindern einliefern1734 Holstein/SchulO.(Vormbaum) III 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die adeliche cadets-compagnie zu Dresden ... hat ... 2 sprachmeister ... und einen schreib- und rechnungs-meister1754 Moser,Hofr. I 238Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die lehrer wurden mit zulagen versehen, es wurde ein eigener schreib-meister, desgleichen ein lehrer der praktischen mathematik bestellet1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 250Faksimile - in Google Books
- schreib- und rechenmeister und andere der kameralpersonen kinder instruirende personen [wurden] in den kameralschutz genommen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 263Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Schreiber (I)
- so soll einer von den schreibmeistern bey hiesiger stadt dahin vermocht werden, nicht allein denen vormunden, bey denen es vonnoͤthen, die rechnung foͤrmlich einzurichten zu helfen, sondern auch den schluß ... zu rectificiren1689 BrschwWolfenbPromt. V 178
III
Schriftexperte
vgl.
Schreibkunst (III)
- [da zur Echtheitsprüfung von urkunden] genommene schreibmeister zwar die züge der ihnen vorgelegten buchstaben ... gegen einander vergleichen, hingegen auf die dreistigkeit des zuges und der ganzen schrift nicht achten, ... [wird dies den] schreib-erfahrnen ... aufgegebenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 13