Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreierlaib

Schreierlaib

, m.

Brotlaib als Abgabe an den Schreier (I) einer Gemeinde
  • wo 2 parthien ... vor eine haushaltung geachtet werden, ... sollen auch nicht mehr als nur einen schreyerleib zu geben schuldig sein
    1614 Thudichum,Wetterau I 209