Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreigericht

Schreigericht

, n.

wie Schreigauding 
  • daß ein landsknecht bei B. thodt geschlagen, der thäter verlaufen und er, zeuge, das schreigericht daruber gehalten
    1588 JbOldenb. 15 (1906) 251
unter Ausschluss der Schreibform(en):