Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinern

Schreinern

, n.

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Handwerk, Tätigkeit eines Schreiners 
  • wenn ... jemand ... nicht nur das fassbinden, sondern auch das zimmern oder schreinern aufrichtig gelernet, so soll doch ein solcher nur eins von beyden zu treiben befugt, drechselen aber allen ... gemein sein
    1734 IserlohnUB. 272
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