Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinholz
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Schreinholz
, n.
Holz für Schreinerarbeiten
bdv.:
Schreinwerkholz
- ein jeder meister schreiner-handwercks mag wol geschnittenen zeug, und allerhand schrein, auch fuͤrnierholtz, leim und fuͤrniß, so viel ein jeder mit seiner hand und gesind ... verarbeiten ... kan, kauffen1655 Reyscher,Ges. XIII 163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)