Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinholz

Schreinholz

, n.

Holz für Schreinerarbeiten 
  • ein jeder meister schreiner-handwercks mag wol geschnittenen zeug, und allerhand schrein, auch fuͤrnierholtz, leim und fuͤrniß, so viel ein jeder mit seiner hand und gesind ... verarbeiten ... kan, kauffen
    1655 Reyscher,Ges. XIII 163