Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreinskundschaft

Schreinskundschaft

, f.

wie Schreinskunde 
  • dieweilen nun von wegen der verklagten etliche schreins-kundschafften, so im geruͤhrten schrein s. Martin geschrieben und erfindlich, deren sie zu gegenwaͤrtiger sachen ihrer nothdurfft nach zu gebrauchen gemeint, angezogen, ... befehlen wir euch ... innerhalb neun tag ... die beruͤhrte documenta ... [zu] extrahiren
    1561 Köln/König,SelJPubl. 37 S. 308