Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreitmeß

Schreitmeß

, n.

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Instrument zur Längenmessung in Schritten (II) 
  • soll der stat meister der zimerman mit sein gesellen ... nemen ... hengseil, zangen und die grossen schreit und weitten meß, die do gehorn zu dem [Heiligtum-]stull, das man den setzt von den heusern als er gehort oder steen soll
    1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 126