Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftstellung

Schriftstellung

, f., Schriftenstellung, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Verfassen von Schriftsätzen 
  • es sollen sich auch alle procuratores und schriftenstöller in ieren mündlichen advocationen und schriftenstöllungen aller gezimbenden beschaidenlichen worten und geparth befleissen
    1587 OÖsterr./ÖW. XII 306
II Beruf, Tätigkeit als Schriftsteller (I) 
  • [wenn] vor die hohe obrigkeit vermessene unwahrheiten, heßliche anzuͤglichkeiten ... in denen ... saͤtzen ... ausgeschuͤttet worden, ... [soll] dem sachwalter ... die advocatur oder schrifftstellung vor demselben gerichte so fort geleget werden
    1697 VerordnAnhDessau I 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):