Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schriftwechslung
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, f., Schriftenwechslung, f.
Austausch von Schriftsätzen; im Artikelprozess
- [in] widersprochnen sachen ... würdt der beclagt khurz mit seinem bericht und der khläger mit seinem gegenbericht gehört, und [dann ohne] lengern proceß und ... schrifftenwechslung zur entschaidung ... vertägt1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 5 § 6
- weil wir aus jetztgemelter quadruplikschrift so viel ersehen, ... so haben wir uns und sie mit ferneren schriftwechselungen vergeblich nicht aufhalten mögen1641 ProtBrandenbGehR. I 402
- wegen veruͤbten frevels ... [wird] ohne rechtlichen proces oder schrifft wexlung entschieden, den schuldigen theil nach gestalten dingen mit geldt buß oder gefaͤngnis straff belegen1650 NördlingenStat. 239Faksimile (ca. 179 KB)
- da jedoch der iudex vermeinen würde, daß die parteien ... noch mit einer schrift zu vernehmen, solle ihnen solches zu tun erlaubet, weitere schriftwechselung verboten ... werden1654 JRA.(Laufs) § 124
- jn was zeitten vnd termin die schrifftwechslung beschehen soll1654 NÖLO. I 27 Übschr.
- jedoch muͤssen von anfang bis zu ende der schriftwechselungen und sessionen nicht unter drey personen sitzen1667 SammlLivlLR. II 377Faksimile - in Google Books
- daß ... in jenigen processen, welche die partheyen allein von mund auß, ohne einige schrift-wechslung gegen einander verführt, ... derjenige so in die gerichtskosten verfelt wurd, allein die both-, urtheil- und redgelder ... seinem gegentheil verbesseren [soll]1693 BaselRQ. I 2 S. 634Faksimile (ca. 200 KB)
- bleibt es ... dabey, daß in sachen, darinnen zu ihro koͤnigl. majestaͤt diensten, oder sonsten in landes-angelegenheiten, denen herren staͤnden, oder einem besondern corpori derselben, communication geschiehet, und was nicht privat-sachen, streitigkeiten und schrift-wechselungen anbetrift, keine kanzeley-gebuͤhr gefordert ... werden soll1707 Dähnert,Samml. III 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- werden die loco protocolli gegen einander zur beantwortung ausgegeben, so soll von denen advocatis ... ein schlußsatz angebracht werden, ... und keine mehrere schriftwechselung zugelassen ... seyn1727 PreußSeeR. X 25
- ist ... dem impetranten eine ... frist zur produktion seiner gegenschrift anzuberaumen, nach deren abfluß die verhandlungen ... ohne weitere fristerstreckung und schriftwechselung rotulirt und transmittirt werden sollen1733 Scotti,Wied 354
- daß ... in geringen sachen keine schriftwechselungen verstattet, sondern die nothdurft muͤndlich vorgetragen, und alle weitlaͤufigkeiten ... verhuͤtet bleiben moͤgen1776 BrschwWolfenbPromt. II 372Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
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