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Schub

, m., vereinzelt f.
I insb. bei einer Raub- und Diebstahlsklage: Schieben (II) des angelasteten Tatvorwurfs durch den Verklagten auf den Vorbesitzer der streitgegenständlichen Sache (Schub (III)) als Gewährsmann (I); die Klage richtet sich in der Folge gegen diesen; meton. das Gerichtsverfahren (sog. Gewährenzug)
II Gewährsmann (I), von dem ein des Diebstahls bzw. Raubs Bezichtigter den entwendeten Gegenstand, im Falle von Münzbetrug das Falschgeld, erhalten haben will, auf den jener die Straftat schiebt (II) und der im Prozess an die Stelle des Beklagten tritt; Belege zT. nicht eindeutig abgrenzbar gegen Bed. I 
III gestohlener bzw. geraubter Gegenstand; als Corpus Delicti, Beweismittel beim Schub (I) 
IV eine Sportel, Gerichtsgebühr; zT. auch in Form von beim Täter vorgefundenem Schub (III) 
V Rechtseinholung von einem Oberhof (II), Appellation, auch die Appellationsverhandlung
VI appellierende Partei in einem Rechtsstreit
VII Aufschub, Fristverlängerung, Verschiebung (eines Termins, einer Handlung); meist in gerichtlichem Kontext; meton.: Bewilligung eines Aufschubs; formelhaft mit Tag, Zug, Frist
VIII Abschiebung, Ausweisung (einer Person außer Landes)
IX Vorschub, Förderung, Unterstützung, Begünstigung
Kanzlei (B IV 4) eines Appellationsgerichts
im Stift Xanten: ein Amt, Dienst in der Küche
I Schriftstück über die Verschiebung eines Gerichtsverfahrens auf einen späteren Termin; gerichtliches Ladungsschreiben auf einen (verlegten) Termin
II Urkunde über die Stundung einer Zahlung
I Geld aus einem Diebstahl oder Raub (I) 
II Gebühr für einen Schubbrief (I) 
III eine Abgabe für das Militär
Karren, mit dem Lasten schiebend transportiert werden
I bei der (ehrenmindernden) Arbeitsstrafe des Karrenschiebens; meton. die Strafe selbst
II als Arbeitsgerät mit festgelegtem Fassungsvermögen, häufig als Maßeinheit
fahrender Kleinhändler, Hausierer, der seine Waren mit einem Schubkarren transportiert iU. zum Reffträger 
Schreiber (I 1) an einem 1Schubamt