Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schubamt

1Schubamt

, n.

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Kanzlei (B IV 4) eines Appellationsgerichts
vgl. Schub (V)
  • wasgestalten die appellations-process zwar von dem land-marschallischen gericht der ordnung nach auff regierung gegeben, bey dem schub-ambt aber ohne bezahlung der tax fuͤr die kuͤnfftig ergehende declaration ligend gelassen, und weiters von dem appellanten nicht urgirt: folgends auch selbige von dem schub-schreiber nicht koͤnnen in dem rath gelifert werden
    1670 CAustr. I 89