Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schülerknabe

Schülerknabe

, m.

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männl. Schüler (I) 
  • die buben am stalden, so verschinen sontags ... ander schůlerknaben ... ohne ursach angriffen und geschlagen ... [werden] in das loch gelegt
    1585 ArchBern 16 (1902) 650
  • damit nun die schuolmeister ... mit untüchtigen schuolerknaben nit überladen noch beschwerdt werdint, sollend keine knaben vor den fünff oder sechs jaren ... angenommen werden
    1586 SchweizId. XIV 1310
  • quittungen soll man nicht ... von schuͤlerknaben schreiben lassen, welche nichts beweisen
    1790 WeistNassau II 395