Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1schütten

I auskippen, ausgießen; abkippen, (weg)werfen
II abliefern, entrichten; insb. von Abgaben; auch: jn. entlohnen
III wie schütteln (I); ua. als symbolische Geste bei einem Gnadenakt
V etw. aufschütten, anhäufen, durch Aufschüttung erstellen
VI (Land) anschwemmen, anspülen
VII Ertrag bringen, Ausbeute erzielen
VIII zur Versteigerung anbieten; bieten, Gebote abgeben
IX etw. auslösen, va. durch Ausübung des Näherrechts?
X etw. einlegen, einbringen
XI beim Brauen: (Malz) zugeben