Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schüttfrei
Artikel davor:
Schütteltag
1schütten
Schüttenmaß
Schüttenmeister
1Schütter
3Schütter
schütter
Schütterhof
Schütterlohn
(Schütte'rumpf)
schüttfrei
, adj.
frei von der Zahlung des Schutt (IV)
- vnterstünde ich mich alle meine viehe schut frey zu haben, welches inen nicht leidtlich, auch mir das nachzulassen vnbedacht1530 Eberstein2 I 142Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- [soll] dem pfarrherrn jährlich drey kühe und funffzehen schaaf-nöser ... schuttfrey gelaßen, das übrige aber [dem hirten verschüttet werden]1693 ZThür.2 12 (1902) 677
- alle schwein ..., so 12. wochen sind, die seind der schütt frei ... der bär soll selb zehend schütt frei gehen, es halt ihn, wer da wöll17. Jh.? ArchUFrk. 17, 2/3 (1865) 301