Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützelkobe

Schützelkobe

, m.?

wie Schützekoben 
  • von einbrechung der gemeinen schüttelkaue: niemand soll die gemeine schützelkaue weder heimlich noch offentlich, umb sein vieh eigener autorität daraus holen, einbrechen
    1698 OstfriesBauerR. 83