Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützeneid
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Schützendekan
Schützendiener
1Schützendienst
2Schützendienst
(Schützene)
Schützeneid
, m.
Amtseid eines 2Schützen
- von holzwarten-, bomwarten-, schützen- und eschayen-aid1570 WürtLändlRQ. III 510
- schützen aydt: 1mo soll taglichen alß zu werck täghe ein schutz von beeden hüten, dergestalten daß sie täglichen einen gang thun und waß sie ruchbar finden ... rughenum 1600 RheingauLändlRQ. 313
- [K.] ist vor einen wald- und feldschütz solchergestalt ahngenommen worden, daß er künftighin ... jedem ... recht thue, wie er denn hierauf den schützenayd würklich abgeschworen1695 FriedbergGBl. 4 (1921) 55
- eine schwangere frau, die aus einem gelust obst aufliest, zu ruͤgen, ist hoch verbotten ... im alten schuͤzeneid erweiterte sich diese unterlassene ruͤgung auch auf fremde, die, wann sie an einem gut vorbeigiengen, von dessen fruͤchten genosen1786 AbhFeldsteußler 14