Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützenessen

Schützenessen

, n.

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Mahlzeit als Entlohnung für einen 2Schützen 
  • H. gijt 2 quart. gegerentz wijns in unsen hoff zo drinken zo dem schutzenessen 
    1487 SPantaleonUrb. 345