Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützengefährte
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Schützenfähner
Schützenfähnlein
Schützenfest
Schützenführer
Schützengabe
Schützengarbe
Schützengebrauch
Schützengefährte
, n.
standesgemäßes Auftreten (Kleidung, Ausrüstung uä.) eines 3Schützen (IV)
- so wollen wihr [der Magistrat] ihnen auch des erstenn jahrs allein - ein selbern kleinodt und jahrlichs einen hudt oder einen halben thaler zu ihren schützengefehrde verordnen und gebenn1591 Reintges,Schützengilden 363