Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schützenhut
Artikel davor:
Schützengildebuch
Schützengildemeister
Schützengildeordnung
Schützengraben
Schützengut
(Schützenhäuptling)
Schützenhauptmann
Schützenhaus
Schützenherr
Schützenhof
1Schützenhut
, f., n.
Wachdienst und -pflicht eines 2Schützen; auch das betreffende Regelwerk
zu
2Hut
- nach dem sich ... irrungen zuegetragen, dass sie etwann mehr unnd besser holtz, dann ihnen der schützenhuet nach gebührt, haben unnd empfahen wollen ..., dass fürtterhin ... nach vermög der schützenhuet aussgethailt ... werden sollen1555/64 SchwäbWB. V 1217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieselben ... schutzen sollen ... schweren, ihr schutzen huet in obgenanten dörffern und gemarcken das zukommende iar from und getreulich zuthuen1578 Olm-AlgesheimRQ. 248
- daß ... nach der orttnung der schützen hutt wann die hutt an eine wittfrau kompt oder kommen wirdt, so soll sie vor die hutt der gemein geben undt bezahlen ohn gelt 4 1/2 gulten1658 FrankenthalMschr. 9 (1901) 12